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   OLG Frankfurt, 20.07.1982 - 3 VAs 34/82   

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https://dejure.org/1982,2554
OLG Frankfurt, 20.07.1982 - 3 VAs 34/82 (https://dejure.org/1982,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.1982 - 3 VAs 34/82 (https://dejure.org/1982,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 1982 - 3 VAs 34/82 (https://dejure.org/1982,2554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Zurückstellungsantrags; Ermessensfehlerhaft; Gerichts des ersten Rechtszuges; Fehlende Einholung der Stellungnahme; Strafvollstreckungsbehörde

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 156
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
    Für die Entscheidung der Frage, ob die Staatsanwaltschaft bei einer erneuten ablehnenden Entscheidung ggf. die Stellungnahme des Gerichts des ersten Rechtszuges einholen muß (vgl. OLG Frankfurt MDR 1983, 156 ) sieht der Senat bei dem jetzigen Verfahrensstand keine Veranlassung.
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1986 - 4 VAs 24/85

    Zurückstellungsgesuch; Antrag auf Zurückstellung; Strafvollstreckung;

    Denn die Vorentscheidungen können jedenfalls deshalb keinen Bestand haben, weil sowohl die Vollstreckungsbehörde als auch der Generalstaatsanwalt entschieden, ohne zuvor eine Erklärung des Gerichts des ersten Rechtszugs (hier: des Amtsgerichts - Jugendgerichts - Stuttgart) zum Zurückstellungsgesuch einzuholen (OLG Frankfurt a.M. MDR 1983, 156 ).
  • OLG Hamm, 17.05.1983 - 7 VAs 27/83
    Der Senat sieht bei dem jetzigen Verfahrensstand keine Veranlassung, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Staatsanwaltschaft vor einer etwaigen erneuten ablehnenden Entscheidung ggf. zunächst die Stellungnahme des Gerichts des ersten Relchtszuges einholen muß (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1983, S. 156).
  • OLG Frankfurt, 26.04.1989 - 3 Ws 1023/88
    Unter ausdrücklicher Aufgabe seiner in dem Beschluß vom 20. Juli 1982 - 3 VAs 34/82 - (MDR 1983, 156, 157) vertretenen Auffassung, ist der Senat nunmehr der Ansicht, daß eine Entscheidung über die Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung durch das erkennende Gericht entbehrlich ist, wenn die Staatsanwaltschaft schon auf Grund eigener Prüfung entschlossen ist, die Zustimmung zur Zurückstellung zu versagen; der Senat schließt sich der Auffassung des Landgerichts in dem angefochtenen Beschluß an.
  • OLG Frankfurt, 19.03.1986 - 3 VAs 13/86

    Zurückstellung der Vollstreckung; Zustimmung in Urteilsgründen;

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verweigerung der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG durch die Strafvollstreckungsbehörde ist nach den §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1., 26 Abs. 1 EGGVG statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse v. 20.07.1982 - 3 VAS 34/82; 23.06.1983 - 3 VAs 26/83; 11.04.84 - 3 VAs 18/84; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 35 Rdn. 52).
  • OLG Schleswig, 01.10.1987 - 2 VAs 6/87

    Vollstreckungsbehörde ; Antrag auf Zurückstellung; Zustimmung des Gerichts;

    Die Rechtsprechung verlangt deshalb, daß die Vollstreckungsbehörde auch dann, wenn sie die Zurückstellung abzulehnen beabsichtigt, vor ihrer Entscheidung eine Stellungnahme des Gerichts des ersten Rechtszuges einholt (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Frankfurt MDR 1983, 156, 157; ebenso Körner a.a.O. Rdn. 56, Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, 6. Aufl., § 35 Rdn. 7.1).
  • KG, 10.09.1987 - 4 VAs 30/87

    Zurückstellung; Strafvollstreckung; Therapie; Langzeittherapie;

    Der Bescheid vom 26. Juni 1987 ist rechtsfehlerhaft, weil die Staatsanwaltschaft vor der Verweigerung der Zurückstellung keine Stellungnahme des Gerichts des ersten Rechtszuges eingeholt hat (vgl. OLG Frankfurt MDR 1983, 156 ; Körner, BtMG 2. Aufl., § 35 Rdn. 56).
  • OLG Frankfurt, 28.12.1993 - 3 VAs 25/93
    Insofern beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle nur darauf, ob die Vollstreckungsbehörde ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegen und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes eingehalten hat (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1982 - 3 VAs 34/82).
  • OLG Frankfurt, 11.04.1984 - 3 VAs 18/84
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verweigerung der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG durch die Strafvollstreckungsbehörde ist nach den §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 EGGVG statthaft (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1982 - 3 VAS 34/82 -).
  • OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 3 VAs 2/95
    Dahinstehen kann insoweit, ob die Vollstreckungsbehörde bei Überprüfung der Ernsthaftigkeit der Therapiezusage, die Grenzen des ihr insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1982 - 3 VAs 34/82 und vom 28. Dezember 1993 - 3 VAs 25/93) überschritten hat, indem sie trotz der vorliegenden Bestätigungen des Drogenvereins B. e.V. über die Teilnahme des Verurteilten an Gesprächsterminen und der Bescheinigung dieses Vereins, welche einen positiven Verlauf der Behandlung ausweist, aus dem früheren, zum Widerruf der ersten Zurückstellung führenden Verhalten des Verurteilten gefolgert hat, ihm fehle der ernsthafte Wille, mit den Vollstreckungsbehörden zusammenzuarbeiten und damit letztlich eine wirkliche Therapiebereitschaft.
  • OLG Frankfurt, 04.11.1988 - 3 VAs 24/88
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